Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22408
VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03 (https://dejure.org/2003,22408)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 (https://dejure.org/2003,22408)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 4 S 1051/03 (https://dejure.org/2003,22408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Über dieses Einverständnis hat der aufnehmende Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, BVerwGE 75, 133, 135; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581, 582 zur insoweit vergleichbaren Versetzung nach § 123 BRRG).

    Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Antragsteller daher in der Sache die Sicherung seines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Mitwirkung der Antragsgegnerin an seiner Versetzung nach § 36 Abs. 5 Satz 2 LBG (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Versetzung eines Beamten in ein anderes Bundesland gemäß § 123 BRRG, die ebenfalls vom abgebenden Dienstherrn im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt wird, ohne dass die maßgeblichen Kriterien für die Erteilung bzw. Verweigerung des Einverständnisses benannt werden, wird die Auffassung vertreten, dass insoweit dieselben Grundsätze heranzuziehen sind, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, BayVBl. 1981, 47; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, DÖD 2002, 260, 261, und Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1985 - 6 A 66/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Über dieses Einverständnis hat der aufnehmende Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, BVerwGE 75, 133, 135; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581, 582 zur insoweit vergleichbaren Versetzung nach § 123 BRRG).

    Hinsichtlich der Versetzung eines Beamten in ein anderes Bundesland gemäß § 123 BRRG, die ebenfalls vom abgebenden Dienstherrn im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt wird, ohne dass die maßgeblichen Kriterien für die Erteilung bzw. Verweigerung des Einverständnisses benannt werden, wird die Auffassung vertreten, dass insoweit dieselben Grundsätze heranzuziehen sind, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, BayVBl. 1981, 47; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, DÖD 2002, 260, 261, und Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.).

    Dazu dürfte auch zählen, dass der Dienstherr bei der Erteilung bzw. der Verweigerung des Einverständnisses nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG) abweicht (OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Hinsichtlich der Versetzung eines Beamten in ein anderes Bundesland gemäß § 123 BRRG, die ebenfalls vom abgebenden Dienstherrn im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt wird, ohne dass die maßgeblichen Kriterien für die Erteilung bzw. Verweigerung des Einverständnisses benannt werden, wird die Auffassung vertreten, dass insoweit dieselben Grundsätze heranzuziehen sind, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, BayVBl. 1981, 47; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, DÖD 2002, 260, 261, und Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.).

    Ob die Erteilung des Einverständnisses - da es in der Sache um eine Versetzung geht - zugleich auch aufgrund solcher Überlegungen versagt werden kann, welche die Ablehnung von Versetzungsgesuchen sachgerecht erscheinen lassen, ohne dass sich diese Überlegungen am Leistungsgrundsatz messen lassen müssen (so wohl OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, a.a.O.; Schütz, Beamtenrecht Bd. I Teil C § 28 RdNr. 221; Plog/Wiedow, BBG, § 26 RdNr. 30a), kann offen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983, BVerwGE 68, 109, und Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt dienstlichen Beurteilungen von Beamten zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes grundsätzlich eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. Beschluss d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O., v. 08.12.1998, a.a.O., u. v. 02.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983, BVerwGE 68, 109, und Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt dienstlichen Beurteilungen von Beamten zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes grundsätzlich eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. Beschluss d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O., v. 08.12.1998, a.a.O., u. v. 02.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983, BVerwGE 68, 109, und Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt dienstlichen Beurteilungen von Beamten zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes grundsätzlich eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. Beschluss d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O., v. 08.12.1998, a.a.O., u. v. 02.12.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Hat der Dienstherr ein Anforderungsprofil entwickelt, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt, so ist er hieran gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, BVerwGE 115, 58, 60; Senatsbeschluss vom 16.06.2003 - 4 S 905/03).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983, BVerwGE 68, 109, und Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983, BVerwGE 68, 109, und Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03
    Insoweit ist es der Antragsgegnerin erlaubt, ergänzend den Eindruck heranzuziehen, den ein Bewerber in einem Vorstellungsgespräch hinterlässt (OVG Münster, Beschluss vom 09.11.2001, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Bremen, Beschluss vom 19.02.1999, ZBR 2001, 221).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87

    Pflicht des Dienstherrn - Beamter im Vorbereitungsdienst - Einstellung als

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - B 3 S 198/96

    Beamtenrechtlichter Konkurrentenstreit; Beendigung; Statusrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Dem entspricht es, dass der Beamte seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Mitwirkung an seiner Versetzung gegen den aufnehmenden Dienstherrn gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1983 - 4 S 1370/82 - nachgehend die Entscheidung des BVerwG vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 -, Juris, die das BVerwG auch nicht durch Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37.03 - aufgegeben hat, in der diese mehrfach zitiert wird; vgl. auch GKÖD, K § 26 Rn. 30 sowie Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris).

    Hieraus folgt aber nicht notwendig, dass bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen eine Verweigerung des Einverständnisses nur im Einklang mit dem Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zulässig ist (allerdings noch hierzu neigend: Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris Rn. 4) und die grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen stehende Mitwirkung an der Versetzung durch Erklärung des Einverständnisses im Falle einer Versetzungskonkurrenz nicht auch aufgrund solcher Überlegungen versagt werden kann, welche allgemein die Ablehnung von Versetzungsgesuchen rechtfertigen (offengelassen im Senatsbeschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, Juris Rn. 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23

    Leistungsvergleich zweier Bewerber untereinander bei deren Einstellung

    Im Hinblick auf den Leistungsgrundsatz ist bei Einstellungsbewerbern grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn dem Staatsexamen das größte Gewicht beigemessen wird (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 4 S 1051/03 -, juris Rn. 8).

    Der Senat kann daher dahinstehen lassen, ob ein Auswahlgespräch bei nach der Examensnote nicht im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern überhaupt geführt werden darf (vgl. zur Zulässigkeit eines Auswahlgesprächs etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 5 M 5913/94 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 4 S 1051/03 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Nichts anderes lässt sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg folgern (vgl. Beschluss vom 23.07.2003 - 4 S 1051/03 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht